Aktionszug gegen „Notstand der Republik“ wird behindert – PM des „Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit“

September 14, 09 von chris-b

Die Aktion „Klassenkampf statt Wahlkampf! Gegen den Notstand der Republik!“ basiert auf Ideen der „Ersten Arbeiter- und Gewerkschafter-Konferenz gegen den Notstand der Republik“ im März 2008.

In den zwei Wochen vor der Bundestagswahl fahren Aktivist_innen aller Bevölkerungsschichten, verschiedenen Alters und verschiedener politischer Gesinnung durch verschiedene Orte, vor die unterschiedlichsten Betriebe und auf öffentliche Plätze um gegen den Notstand der Republik zum Klassenkampf aufrufen.

In Rheinland-Pfalz verlief das alles Problemlos, in Baden-Württemberg gibt es Probleme. Anbei eine Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt die undemokratische Behinderung des Aktionszuges „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“

Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ durfte am 13. September nicht von Karlsruhe nach Ludwigsburg fahren.
Während in Rheinland-Pfalz die Bevölkerung das Recht hatte, die künstlerische Aktion vor Betrieben und in den Straßen zu sehen und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden, wird ihr das in Baden -Württemberg verwehrt.

In den für Baden-Württemberg auferlegten behördlichen Auflagen sehen wir einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht. So sollen unter anderem keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mitfahren dürfen, an jeder roten Ampel soll ein Stopp erfolgen und vieles mehr.

Warum soll das, was bei jedem Faschingsumzug kein Problem darstellt, bei einer politischen Aktion unmöglich sein? Die Aktion wendet sich sich gegen Angriffe auf demokratische Rechte, gegen Bundeswehreinsätze nach innen und außen und gegen eine damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft.

Thomas Trüten, einer der Sprecher des Bündnisses: „Ich habe den Eindruck, daß alle Register gezogen werden, um mit bürokratischen Mitteln missliebigen Protest gegen die gegenwärtig herrschende Politik zu behindern. Wenn sich die Landesregierungen mit ihren Entwürfen durchsetzen, wären es gerade auch gewerkschaftliche Kämpfe, die behindert werden würden. Faschistische Aktivitäten dagegen wären kaum berührt, wie gerade in Bayern hinreichend beobachtet werden kann.“

Diese Einschränkungen reihen sich ein in zahlreiche Behinderungen der Versammlungsfreiheit. Sie zeigen auch, daß trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, der bayerischen Variante vorläufig die Sanktionsmöglichkeiten zu nehmen, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht vom Tisch ist.

Unser Bündnis besteht aus über 100 Organisationen und Einzelpersonen. Wir wenden uns seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechtes. Dazu haben wir mehrere Veranstaltungen und Protestaktionen, darunter eine Großdemonstration im Dezember 2008 mit 6000 Teilnehmern durchgeführt.
Wir fordern eine uneingeschränkte Versammlungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage.

Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ soll ungehindert durch Baden-Württemberg fahren dürfen, auch wenn dies der Landesregierung nicht passt.

Es sind alle dazu aufgerufen, Unterstützungserklärungen und Stellungnahmen an die Kolleginnen und Kollegen schicken, in der wir gegen diese willkürlichen Auflagen protestieren und freie Fahrt für den Zug fordern (E-Mail an RinerHerth.de). Leitet den Aufruf entsprechend weiter und informiert die Menschen, was der Rechts-Staat sich schon wieder erlaubt.

Die aktuellsten Infos gibt’s im Blog zum Zug.

Wetzlar: Exekutive auf dem rechten Auge blind

Oktober 13, 08 von chris-b

In Wetzlar fand am Vergangenen Wochenende mal wieder ein Faschoaufmarsch gegen Kinderschänder statt.

Da in Hessen ja keine bekannte Naziszene existiert aus der reihenweise die Menschen wegbrechen, weil sie entweder aussteigen oder 13-jährige Mädchen mit Klappspaten verprügeln, war die Polizei mal wieder auf dem rechten Auge blind.

Die Anti-Nazi-Koordination verweist auf ein Video des Jugendnetz Wetzlar. In diesem sind eindeutig Hitlergrüße, Aufrufe zum Mord, Vermummung und Gewaltverherrlichung auf der Demonstration zu sehen.

Unternommen hat die Exekutive wohl nichts.

Der weiteren wird in folgendem Redebeitrag von Sascha Söder (NPD) dazu aufgerufen, an Kinderschändern Selbstjustiz zu üben und Daniel Cohn-Bendit „an die Wand zu stellen“.

Medium: de.youtube.com
Link: de.youtube.com

Hoch lebe der deutsche Rechts-Staat!

Wer seine Rechte einfordert ist dem Rechts-Staat ein Dorn im Auge

Oktober 07, 08 von chris-b

Via Duckhome bin ich auf folgenden Artikel im Spiegel aufmerksam geworden.

Ein weiterer Schritt in die Unmündigkeit. Soll sich einE Hartz IV-BedürftigeR zukünftig erst monatelang das Geld von den Rippen absparen? Klagen statt Essen. Dann erledigt sich das mit der Bedürftigkeit von alleine…

Wenn sie oder er verhungert ist, wird sie oder er schon die Klappe halten. Es lebe der demokratische Rechts-Staat.

Bundeswehreinsatz im Inneren – SSchäuble hat sich durchgesetzt

Oktober 07, 08 von chris-b

Nachdem Schäuble es über Jahrzente versucht hat, haben am Sonntag die Volksvertreter entschschieden, die Bundeswehr dürfe zukünftig im Inneren eingesetzt werden. Er hat sich endlich durchgesetzt.

Das Grundgesetzt wird mit folgendem Satz geändert: „Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen“.
Zu diesem besonders schweren Unglücksfall gehören auch Terroranschläge.
Bisher war es immer so, dass die Bundeswehr wie z.B. bei der Flutkatastrophe erst gerufen werden konnte, wenn die Katastrophe geschehen war.

In Zukunft darf sie aber auch zur Abwendung von Katastrophen eingesetzt werden.
Wir haben ja in den letzten Wochen gesehen, wie schnell man sich ein paar Terroristen zusammenbasteln kann. Jezt kann man sich ausrechnen, wie oft die Mörder in Zukunft bei Demonstrationen, Fußballspielen oder auch Aufständen wie Streiks o.Ä. anwesend sein werden.

Und natürlich berichten die Medien mal wieder nur sehr spärlich darüber. Könnte ja sonst Jemand merken, dass ihm die Freiheit, die der Staat garantieren soll kontinuierlich unter dem Arsch weggezogen wird.

Mehr bei gulli.

Bereits jetzt zeigen sich Tendenzen, dass der deutsche Staat seine Mittel über Gebühr einsetzt, um systemkritische Personen einzuschüchtern. Erweiterte Befugnisse, besonders hinsichtlich des Militärs, würde ihm weitere Machtinstrumente qua Verfassung an die Hand geben. Natürlich ist Deutschland nach wie vor ein Rechtstaat, aber wer garantiert, dass das in zwanzig oder fünfzig Jahren immer noch der Fall ist? Schon aus den Erfahrungen der Geschichte heraus ist nicht ganz undenkbar, dass sich ein gewählter Rechtspopulist plötzlich zu einem lupenreinen Faschisten wandelt. Jener diffuser Grundgesetzpassus, wonach „zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles“ auch militärische Gewalt eingesetzt werden darf, könnte zum Rüstzeug eines solchen Gewaltherrschers, zu einem neuen Ermächtigungsgesetz werden.

Hessen will weitere Schritte zum Überwachungsstaat gesetzlich verankern

September 29, 08 von chris-b

Die amtierende Landesregierung in Hessen will laut eines Berichts von heise die Online-Durchsuchung und das Kfz-Kennzeichenscanning gesetzlich verankern.

Es werden wieder so schwachsinnige Begründungen wie „Tatmittel Internet“ genannt.

Terroristen würden ja jetzt das Internet schon sehr intensiv nutzen und dann verschlüsseln die bösen Islamisten auch noch alles. Und in Zuzkunft soll das ja dann alles noch schlimmer werden. Deshalb will der liebe Herr Bouffier jetzt auf die Festplatten um das zu umgehen. Die Quellen-TKÜ soll zum Beispiel bei Skype-Telefonaten schon auf dem heimischen Rechner ansetzen. Also bevor die Verschlüsselte Verbindung greift.
Dann soll es auch noch möglich werden, Telekommunikationsdienste zu stören, damit die Terroristen ihre Bomben nicht per Handy fernzünden können. Das passiert in Hessen ja ständig. Wie viele Anschläge gab es dort so in den letzten 30 Jahren, wo so etwas zum Einsatz kam?

Zum Kennzeichenscan gibt es im Bericht keine Begründung. Wahrscheinlich finden die aber einfach doof, dass Karlsruhe ihre alte Regelung kassiert hat und wollen sie jetzt schon aus Prinzip wieder haben…

Mit den Wahlen hätte man da mal einen Wechsel reinbringen können. Liebe HessInnen, ihr seid an dem Debakel selber schuld.

Neues vom mg-Verfahren: Fairer Prozess nicht zu gewährleisten

September 28, 08 von chris-b

Dia taz hat noch ein paar Hintergrundinfos zum mg-Verfahren.

Das Verfahren wird vom Verfassungsschutz gesteuert und die Bundesanwaltschaft hält wichtige Daten zurück womit ein fairer Prozess nicht gewährleistet ist. Das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei wird mal wieder mit Füßen getreten.

Den Angeklagten sei zwar nur eine versuchte Brandstiftung nachzuweisen, sagt Diemer in einer Prozesspause. Der „wesentliche Gesichtspunkt“ für die Bundesanwälte sei aber, den Angeklagten eine Mitgliedschaft in der „mg“ nachzuweisen. Denn es sei davon auszugehen, dass die „mg“ es nicht beim bloßen Anzünden von Autos belasse, sondern „zu einem geeigneten Zeitpunkt auch darüber diskutieren wird, Menschen zu töten“, so Diemer zu taz. Es werde dazu auch ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geben.

Wie lächerlich ist das denn bitte? Die haben die drei wegen _versuchter_ Brandstiftung festgenommen und wollen ihnen jetzt unterstellen deshalb Mitglieder der mg zu sein.
Die mg _soll_ in der Vergangenheit schon mehrere Bundeswehr- und Polizei-Fahrzeuge angezündet haben.
Es _wird davon ausgegegangen_, dass die mg „zu einem geeigneten Zeitpunkt auch darüber diskutieren wird, Menschen zu töten“.

Da hocken wieder drei Menschen, die nichts getan haben. Sie haben es zwar vielleicht probiert aber es ist nichts passiert.
Weil sie nichts angerichtet haben sollen sie jetzt der mg angehören, die mit dem anzünden von leeren Autos das System überwinden will und ja vielleicht mal irgendwann darüber diskutieren könnte, Menschen zu töten. Und weil die drei nichts angerichtet haben sind sie so Gefährlich weil es irgendwann mal Mörder werden könnten.

Irgendwie erinnert mich das an „Minority Report„…

Ich könnte kotzen!

Hier soll mal wieder versucht werden Menschen auf Teufel komm raus irgendwas anzudichten.

Es gibt nicht mal Indizien. Wo ist denn hier bitte schön die Rechtsstaatlichkeit? Hier wird nach dem Minimal-Prinzip gearbeitet. Das Ziel bzw. Ergebnis steht fest und soll jetzt mit dem kleinstmöglichen Einsatz an Ressourcen erreicht werden.

Und wieso ist der Verfassungsschutz sich so sicher, dass die pöhsen Puben irgendwann Menschen töten wollen? Riecht irgendwie nach der Sache mit der IJU gestern.

Festnahme von „Terroristen“ – das Abendland ist gerettet

September 27, 08 von chris-b

Glück gehabt. Die Bundespolizei hat zwei Menschen festgenommen, von denen keine Gefahr ausgeht.

Es war eine Präventivmaßnahme, da es Indizien dafür gibt, dass irgendetwas darauf hindeutet, dass die beiden evt. einen Terroranschlag planen könnten. Aber es besteht keine Gefahr.

Auch Kontakte zu den „Sauerländern“ oder anderen Terroristen konnte glücklicherweise nicht nachgewiesen werden. Deutschland ist gerettet!

Jetzt bitte einen Prozess führen, die beiden wegen Unschuld verurteilen und dann ab nach Guantanamo. Es kann ja wohl nicht angehen, dass Islamisten hier nichts planen und damit ungestraft davon kommen.

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CCC reicht Wahlprüfungsbeschwerde in Hessen ein

September 25, 08 von chris-b

Der Chaos Computer Club (CCC) hat wie angekündigt eine Wahlprüfungsbeschwerde in Hessen eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen den Einsatz von NEDAP-Wahlcomputern in acht hessischen Gemeinden. Aufgrund der schwerwiegenden Wahlfehler in Hessen, wie etwa der Lagerung der Wahlcomputer bei Parteifunktionären und der mangelnden Einhaltung der Vorschriften zur sicheren Lagerung der Computer, ist nun zu entscheiden, ob die Wahlen in den acht betroffenen Wahlkreisen wiederholt werden müssen.

Mal schauen, ob es was bringt. Die letzten Einsprüche wurden ja gar nicht erst behandelt, weil sie „unbegründet“ waren.

Ich habe jetzt zum ersten mal die Anti-Wahlcomputer-Kampagnenseite des CCC gesehen.

Hier gibt es unter anderem auch eine Liste, auf was man als WahlbeobachterIn achten muss, wenn Wahlcomputer eingesetzt werden.

Bei den Kummunalwahlen in Brandenburg am 29.09. soll es auch wieder zum Einsatz von Wahlcomputern kommen.
Wer Zeit hat und wahlbeobachten möchte, soll sich bitte bei wahlcomputer AT ccc PUNKT .de wenden.

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BKA sieht Terrorgefahr für Deutschland!!111einself

September 25, 08 von chris-b

Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fahnden seit 25.09.2008 öffentlich nach den beiden Terrorverdächtigen Eric Breininger und Houssain Al Malla. Beide Personen werden dringend verdächtigt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein und werden mit Haftbefehl gesucht.

Das BKA sucht jetzt also nach Menschen, die bisher nichts unrechtes gemacht haben und will diesen die Freiheit rauben, weil es denkt, sie könnten evt. etwas unrechtes planen.

Der eine hat wohl eine Märtyrer-Ausbildung hinter sich und in einem Video dazu aufgerufen dem Dschihad beizutreten, Da er noch ein Video drehen konnte, kann er das mit dem Selbstmordbomben ja nicht sehr ausgiebig geübt haben.

Es ist schon komisch, dass das jetzt gerade alles zum passenden Zeitpunkt kommt.
Es hagelt reihenweise Proteste an der Politik wegen Bayerntrojaner, BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung und dem Geheimabkommen zum Datenaustausch mit den USA.

Hier kommen die Terroristen sprichwörtlich wie gerufen.

Fear makes the wolf look bigger, you know?

Jetzt ist es wieder wesentlich leichter, unsere Grundrechte noch weiter ein zu schränken und dies mit konkreten Bedrohungsszenarien zu legitimieren.

Es ist doch echt zum kotzen.

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„Streng justizförmige Verfahren“ im Kampf gegen Terrorismus

September 24, 08 von chris-b

Ich weiß es ist doof aber ich zitiere hier jetzt mal fast einen kompletten Artikel.
Die Hervorhebungen sind von mir um die Perversität und Widersprüchlichkeit der Aussagen des stellvertretenden Generalbundesanwalts zu verdeutlichen.

Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.

Zwar dürften Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen das Folterverbot oder gegen andere grundlegende Rechte gewonnen würden, vor Gericht nicht verwertet werden, sagte Griesbaum am Mittwoch beim 67. Deutschen Juristentag in Erfurt. Ein Verwertungsverbot für solche Beweise folge bereits aus dem UN-Anti-Folter-Übereinkommen. Allerdings müssten rechtswidrig erlangte Informationen im Einzelfall verwendbar sein, um beispielsweise Ermittlungen wegen eines bevorstehenden Anschlags einzuleiten.

Griesbaum begründete seinen Ansatz mit dem globalen Charakter der Terrorbekämpfung. «Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und – noch weit häufiger – auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall», sagte er in seinem Referat in der Abteilung Strafrecht der Tagung. Deshalb dürften Informationen aus fragwürdigen ausländischen Quellen nicht pauschal als «unrettbar bemakelt» verworfen werden. Einem sogenannten Feindstrafrecht – also einer Absenkung rechtlicher Standards für Terroristen – erteilte Griesbaum allerdings eine klare Absage. Gerade bei der Bekämpfung des Terrorismus müsse die Justiz in einem «streng justizförmigen Verfahren» die Wahrheit erforschen.

Merkt der es eigentlich noch?

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