Bundeswehreinsatz im Inneren – SSchäuble hat sich durchgesetzt
Oktober 07, 08 von chris-bNachdem Schäuble es über Jahrzente versucht hat, haben am Sonntag die Volksvertreter entschschieden, die Bundeswehr dürfe zukünftig im Inneren eingesetzt werden. Er hat sich endlich durchgesetzt.
Das Grundgesetzt wird mit folgendem Satz geändert: „Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundeswehr den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen“.
Zu diesem besonders schweren Unglücksfall gehören auch Terroranschläge.
Bisher war es immer so, dass die Bundeswehr wie z.B. bei der Flutkatastrophe erst gerufen werden konnte, wenn die Katastrophe geschehen war.
In Zukunft darf sie aber auch zur Abwendung von Katastrophen eingesetzt werden.
Wir haben ja in den letzten Wochen gesehen, wie schnell man sich ein paar Terroristen zusammenbasteln kann. Jezt kann man sich ausrechnen, wie oft die Mörder in Zukunft bei Demonstrationen, Fußballspielen oder auch Aufständen wie Streiks o.Ä. anwesend sein werden.
Und natürlich berichten die Medien mal wieder nur sehr spärlich darüber. Könnte ja sonst Jemand merken, dass ihm die Freiheit, die der Staat garantieren soll kontinuierlich unter dem Arsch weggezogen wird.
Bereits jetzt zeigen sich Tendenzen, dass der deutsche Staat seine Mittel über Gebühr einsetzt, um systemkritische Personen einzuschüchtern. Erweiterte Befugnisse, besonders hinsichtlich des Militärs, würde ihm weitere Machtinstrumente qua Verfassung an die Hand geben. Natürlich ist Deutschland nach wie vor ein Rechtstaat, aber wer garantiert, dass das in zwanzig oder fünfzig Jahren immer noch der Fall ist? Schon aus den Erfahrungen der Geschichte heraus ist nicht ganz undenkbar, dass sich ein gewählter Rechtspopulist plötzlich zu einem lupenreinen Faschisten wandelt. Jener diffuser Grundgesetzpassus, wonach „zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles“ auch militärische Gewalt eingesetzt werden darf, könnte zum Rüstzeug eines solchen Gewaltherrschers, zu einem neuen Ermächtigungsgesetz werden.

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