„Streng justizförmige Verfahren“ im Kampf gegen Terrorismus

September 24, 08 von chris-b

Ich weiß es ist doof aber ich zitiere hier jetzt mal fast einen kompletten Artikel.
Die Hervorhebungen sind von mir um die Perversität und Widersprüchlichkeit der Aussagen des stellvertretenden Generalbundesanwalts zu verdeutlichen.

Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.

Zwar dürften Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen das Folterverbot oder gegen andere grundlegende Rechte gewonnen würden, vor Gericht nicht verwertet werden, sagte Griesbaum am Mittwoch beim 67. Deutschen Juristentag in Erfurt. Ein Verwertungsverbot für solche Beweise folge bereits aus dem UN-Anti-Folter-Übereinkommen. Allerdings müssten rechtswidrig erlangte Informationen im Einzelfall verwendbar sein, um beispielsweise Ermittlungen wegen eines bevorstehenden Anschlags einzuleiten.

Griesbaum begründete seinen Ansatz mit dem globalen Charakter der Terrorbekämpfung. «Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und – noch weit häufiger – auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall», sagte er in seinem Referat in der Abteilung Strafrecht der Tagung. Deshalb dürften Informationen aus fragwürdigen ausländischen Quellen nicht pauschal als «unrettbar bemakelt» verworfen werden. Einem sogenannten Feindstrafrecht – also einer Absenkung rechtlicher Standards für Terroristen – erteilte Griesbaum allerdings eine klare Absage. Gerade bei der Bekämpfung des Terrorismus müsse die Justiz in einem «streng justizförmigen Verfahren» die Wahrheit erforschen.

Merkt der es eigentlich noch?

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