Es lebe das hessische Wahlrecht…

August 25, 08 von chris-b

Unsere Demokratie ist ja sooo toll…

Gegen die hessische Landtagswahl wurden 18 Einsprüche eingelegt. Unter Anderem waren Einsätze von den total sicheren Nedap-Wahlcomputern die Gründe hierfür.
Das Wahlprüfungsgericht hat die Einsprüche jetzt als „offensichtlich unbegründet“ ohne mündliche Verhandlungen zurückgewiesen. Das Lustige an der Sache ist aber folgendes: Das Wahlprüfungsgericht ist kein Gericht, sondern ein Gremium aus dem Landtag.

Mensch hat also den Verdacht, dass irgendwelche Leute bei gefaketen Wahlen „gewählt“ werden und muss sich dann bei diesen Leuten darüber beschweren. Die sagen dann einfach, das passt schon und dann ist die Sache erledigt.

Wer den Fehler findet, darf ihn behalten…

Weitere Infos im Artikel bei heise.

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1 Kommentar für diesen Post

  1. Es lebe das hessische Wahlrecht… « Killerkeks’ Weblog Sagt:

    […] ein Gremium des Landtags… Und wer schießt sich schon gerne selbst ins Bein? Chris-B hat nähere Erläuterungen, warum es zu den Einsprüchen kam und was dahinter […]

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